Fachgebiete

Wirtschaftsrechtliche Beratung

Entsprechend unserer Ausbildung ist die wirtschaftsrechtliche Beratung und Betreuung kleinerer- und mittelständischer Unternehmen der Hauptschwerpunkt unserer Kanzleitätigkeit. Das Wirtschaftsrecht stellt dabei kein eigenständiges Rechtsgebiet dar, sondern deckt eine Vielzahl von Rechtsgebieten ab, welche für das Wirtschaftsleben von Unternehmen erforderlich sind. Darunter ordnen sich sowohl Fragen des privaten als auch des öffentlichen Rechts ein.
Wir bieten unseren Mandanten eine kompetente Gesamtbetreuung. Für Rechtsfragen, welche durch uns nicht in diesem Anspruch bearbeitet werden können, vermitteln wir gern fachlich spezialisierte Kollegen (z.Bsp. Wirtschaftsstrafrecht).

Baurecht

Die Verbindung aus rechtlicher Beratung und technischen Sachverhalten ist die Besonderheit des privaten Baurechts. Weder eine Partei noch ein Rechtsberater kommt umhin, sich mit technischen Zusammenhängen vertraut zu machen, was für alle Beteiligte eine spannende Herausforderung darstellt.
Frau Rechtsanwältin Taugnitz begann ihren beruflichen Werdegang in einem Bauunternehmen und hat nach wie vor großes Interesse, technische Sachverhalte und rechtliche Bewertungen in Einklang zu bringen. Sie verfügt über eine langjährige Praxis in allen rechtlichen Belangen des Baurechts. Dies betrifft zum einen die Verfolgung, Durchsetzung oder Abwehr streitiger Ansprüche, zum anderen aber auch die Suche nach Lösungen, auch im Rahmen von Mediationen, die für den Mandanten unter den Aspekten Zeit und Geld zu optimalen Ergebnissen führen.

Allgemeines Zivilrecht

Unser tägliches Leben ist von den vielfältigsten Vertrags- und Verwandtschaftsbeziehungen geprägt, aus welchen gelegentlich rechtliche Probleme herrühren können. Wir stehen Ihnen dabei gern beratend zur Seite, immer darum bemüht, eine möglichst gerichtsfreie Lösung zu erzielen.

Forderungsinkasso

Fast jedes in Deutschland tätige Unternehmen hat Erfahrungen damit sammeln müssen, dass erbrachte Leistungen nicht bezahlt werden. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt darin, offene Zahlungsforderungen zunächst außergerichtlich geltend zu machen und – soweit erforderlich – gerichtlich zu verfolgen.
Der sich – unter Umständen – daran anschließenden Zwangsvollstreckung gerichtlich festgestellter Zahlungsforderungen wird in unserer Kanzlei ein großes Augenmerk gewidmet. Wir bemühen uns, mit spezialisiertem Fachwissen und viel Kreativität sowohl im Inland als auch im Ausland die verfolgten Zahlungsforderungen beizutreiben.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt insbesondere die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und ist gekennzeichnet durch die besondere rechtliche und wirtschaftliche Lage der Arbeitnehmer.

Das Arbeitsrecht umfasst vor allem das Arbeitsvertragsrecht, d.h. die Regelungen des Rechtsverhältnisses zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

In der Kernkompetenz für Arbeitsrecht bildet dieses Rechtsgebiet einen Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit.

Die einzelnen Bereiche des Arbeitsrechts sind oftmals für die Mandanten emotional, aufreibend und äußerst vielfältig.

Dazu gehören z. Bsp.

  • Kündigungsschutzangelegenheiten
  • Befristungen
  • Abmahnungen
  • Vergütung und Überstunden
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Urlaubsgewährung
  • Versetzungen
  • Anhörungen von Betriebsstätten, Integrationsämtern und Behörden
  • Betriebsvereinbarungen
  • Tarifangelegenheiten

Als Kanzlei für Arbeitsrecht gehört dabei stets die Vertretung unserer Mandanten vor Gericht oder in Einigungsstellen genauso zu unseren Aufgaben, wie eine außergerichtliche Lösung im Sinne aller Beteiligten.

Mietrecht

Das Mietrecht gehört bereits seit Gründung unserer Rechtsanwaltskanzlei 1992 zu einem der Schwerpunktgebiete unserer Tätigkeit. Wir vertreten dabei überwiegend die Interessen von Vermietern, stehen aber auch Mietern gern rechtsberatend zur Seite.

Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentümergemeinschaften sind von besonderen rechtlichen Problemen sowohl als so genannte Binnenstreitigkeiten – also innerhalb der Gemeinschaft – als auch im Außenverhältnis zu Dritten umgeben. Insofern ist das Recht der Wohnungseigentümergemeinschaften durch vielfältige Besonderheiten gekennzeichnet. Wir stehen Ihnen dabei gern als Ratgeber sowohl nach innen und außen zur Verfügung. Die baurechtliche Tätigkeit ist häufig umfangreich mit den Wohnungseigentümergemeinschaften verbunden.

Verkehrsrecht

Ein Verkehrsunfall – ob verschuldet oder unverschuldet – löst häufig eine Vielzahl von Rechtsfragen aus, für die wir gern beratend zur Verfügung stehen. Auf Grund der Komplexität der Rechtsbeziehungen

  • zwischen den Unfallbeteiligten
  • zur Polizei und
  • zu den verschiedenen Versicherungen (eigene und gegnerische Haftpflichtversicherung, KASKO-Versicherung)

empfehlen wir immer, sich zeitnah rechtlichen Rat einzuholen.